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Digitalisierung

Brexit-Deal vereinbart – Zollabwicklung ab 01.01.2021

Am 24.12.2020 wurde zwischen der EU und UK ein Abkommen über die zukünftige Zusammenarbeit und den Handel abgeschlossen.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass zwischen der EU und UK für Warenlieferungen aus beiden Gebieten keine Zölle erhoben werden sollen. Das heißt jedoch nicht, dass die administrative Zollabwicklung entfällt. Somit sind alle Dokumente und zollrelevanten Informationen durch die Kunden vorab zu übermitteln und erst nach Freigabe der Sendung durch das Zollteam von DACHSER kann die Sendung in den Versand übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass dies ab 01.01.2021 für alle Sendungen zwischen EU und UK gilt, nur Sendungen von EU nach Nordirland sind davon ausgeschlossen. Insbesondere der Nachweis des präferenziellen Warenursprungs sollte erfolgen. Die wichtigsten notwendigen Informationen für die Exporteure und Importeure finden Sie in der untenstehenden Erklärung, die Sie hier downloaden können.

Präferenzielle Ursprungsbehandlung PDF (0,17 MB)
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