Brexit – Fällt jetzt die Entscheidung?
Der ursprüngliche Austrittstermin Ende März wurde zwar verschoben, doch ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union ist nach wie vor nicht vom Tisch. Ruhe bewahren und die Logistik wetterfest machen – das ist die Devise, nach der Unternehmen aktuell in Sachen Brexit agieren sollten.
Der vor Jahren festgelegte Austrittstermin, der 29. März 2019, ist zwar Makulatur. Doch neuer Termin für einen „hard Brexit“ könnte bereits der 12. April sein. Aktuell wird unter Politikern intensiv debattiert und diskutiert, eine finale Entscheidung steht weiter aus.
Die Folgen eines Austritts ohne Deal, vor allem für den Warenverkehr auf und von der Insel, sind bekannt. In erster Linie wäre mit längeren Wartezeiten durch Grenzkontrollen und der Verzollung sämtlicher Waren nach WTO-Regeln zu rechnen. Unternehmen müssen also weiterhin auf alles vorbereitet sein (dazu auch mehr unter https://www.dachser.de/de/mediaroom/Brexit-Die-Zeit-laeuft-887).
Im „worst case“ muss Ware zwischengelagert werden
Insbesondere gilt es, die Logistikkette sorgfältig zu prüfen und Sendungen von und nach Großbritannien nach Möglichkeit zu konsolidieren. Auch Sicherheitsbestände können notwendig werden, um zukünftige Wartezeiten überbrücken zu können. Im „worst case“ müssen Waren am Ausgangspunkt zurückgehalten und je nach Lagerkapazitäten bei Dachser oder beim Versender „zwischengepuffert“ werden.
Achten Sie darauf, dass diese Dokumente die folgenden Angaben beinhalten: Absender mit EORI-Nummer, Empfänger mit Kontaktdaten, fortlaufende Rechnungsnummer, Incoterms, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbeschreibung, Ursprungsland, Taric Code, Warenwert, Währung, Gewicht brutto/netto
Ganz oben auf der Prioritätenliste sind weiterhin die Vorbereitungen für die Zollabwicklung. Grundlage hierfür sind die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification), die Produktklassifizierungen für die zu transportierende Ware sowie die Bereitstellung von Handelsrechnungen. Damit Dachser eine schnellstmögliche Zollabwicklung für seine Kunden vornehmen kann, werden zudem Daten über die Empfänger und deren Ansprechpartner für Zollfragen benötigt. Spätestens jetzt sollten Dachser-Kunden Kontakt mit ihrem Ansprechpartner bei DACHSER aufnehmen.
Auf einen Blick: Vorbereitungen für den Warenversand beim „harten Brexit“
Im Fall eines „harten Brexit“ müssen vor Abholung der Ware folgende Informationen für die Verzollung vorliegen:
• Frachtbrief
• Handelsrechnung / Proforma-Rechnung
• Packliste / Lieferschein
• Ausfuhrbegleitdokument (kann gegebenenfalls durch uns erstellt werden)
• Präferenzdokumente sowie weitere warenspezifische Dokumente, falls erforderlich
Achten Sie darauf, dass diese Dokumente die folgenden Angaben beinhalten:
Absender mit EORI-Nummer, Empfänger mit Kontaktdaten, fortlaufende Rechnungsnummer, Incoterms, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbeschreibung, Ursprungsland, Taric Code, Warenwert, Währung, Gewicht brutto/netto
Sofern uns die Dokumente in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, sollten diese, wenn möglich, einer Auflösung von 300dpi entsprechen.