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Digitalisierung

Harter Brexit - Wichtige Maßnahmen im Vorfeld

Auch wenn es in den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien einige Bewegungen gibt, kann der "No deal" Brexit am 31. Oktober 2019 weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Die Folgen eines Austritts ohne Deal am 31. Oktober, insbesondere für den Warenverkehr nach und von Großbritannien, sind bekannt. In erster Linie sind längere Wartezeiten aufgrund von Grenzkontrollen und der Zollabfertigung aller Waren gemäß den WTO-Regeln zu erwarten.

DACHSER wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Waren, die am 31. Oktober nach 23.00 Uhr MEZ (00.00 Uhr MEZ) aus dem Vereinigten Königreich eintreffen und aus dem Vereinigten Königreich transportiert werden, verzollt und entsprechend versteuert werden.

Hiermit möchten wir die wichtigsten Punkte und Maßnahmen nochmals aufzeigen, um die Auswirkungen und Verzögerungen bei der Lieferung für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten.

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Fall eines Hard Brexit für die Zollabfertigung zur Verfügung stehen, bevor die Ware abgeholt wird:

  • Frachtbrief
  • Handelsrechnung / Proformarechnung
  • Packliste / Lieferschein
  • Ausfuhrbegleitdokument (kann bei Bedarf von uns ausgestellt werden)
  • Präferenzdokumente und andere produktspezifische Dokumente, wenn möglich und erforderlich.

Stellen Sie bitte sicher, dass diese Dokumente die folgenden Informationen enthalten: Absender mit EORI-Nummer; Empfänger mit Kontaktdaten; Importeur, falls abweichend vom Empfänger mit Kontaktdaten; fortlaufender Rechnungsnummer; Incoterms; Anzahl und Art der Pakete; Warenbeschreibung; Ursprungsland; Taric-Code; Warenwert; Währung; Brutto-/Nettogewicht.

Achten Sie auf eine hohe Datenqualität der Informationen - die Dokumente müssen eindeutig zu der jeweiligen physikalischen Lieferung passen.

Werden uns die Dokumente in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sollten sie nach Möglichkeit einer Auflösung von 300dpi entsprechen.

Wie oben kurz beschrieben, benötigen wir von Ihrem Empfänger/Importeur einen Ansprechpartner für die Zollabwicklung, einschließlich dessen Kontaktdaten, damit wir diesen kontaktieren können, um die erforderliche Zollvollmacht zu erhalten. Ohne Zollvollmacht können wir keine Zollabfertigung durchführen .

Bitte beachten Sie, dass wir auch für Sendungen nach Irland detaillierte Sendungsinformationen wie Anzahl und Art der Pakete, Beschreibung der Waren und den Wert der Waren benötigen, da wir neben dem direkten Seeweg von Kontinental-EU nach Irland auch im Transitverfahren durch das Vereinigte Königreich transportieren werden. Anfangs empfehlen wir Ihnen, diesen Sendungen ein T2L Dokument hinzuzufügen, da es noch nicht sicher ist, ob der irische Zoll ein T2 Dokument als Nachweis für Waren im freien Verkehr der EU nach dem Transit durch das Vereinigte Königreich akzeptiert. 

Innerhalb unserer eLogistics-Anwendung werden die zollrechtlich möglichen Incoterms geändert. Zu Beginn sind in eLogistics nur FCA/EXW (ab Werk) oder DAP (Delivered At Place = Geliefert benannter Bestimmungsort) möglich, um den Prozess sicherzustellen. Auch die EDI-Informationen bezüglich der möglichen Incoterms müssen angepasst werden, der Verantwortliche Ihrer DACHSER Niederlassung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Änderungen abzustimmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, damit DACHSER in diesem Ausnahmefall eines harten Brexit Ihren Warenfluss so effizient und reibungslos wie möglich gestalten kann.

Die wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen haben wir in unserer Brexit Checkliste zusätzlich aufgeführt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre DACHSER Niederlassung zur Verfügung.

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