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Digitalisierung

Sicher durch den Winter

Zu Beginn der kalten Jahreszeit führen Dunkelheit und schlechte Sichtverhältnisse immer wieder zu Unfällen. Kommen dann noch Schnee und Eisglätte hinzu, müssen Gefahrguttransporte auch mal Pause machen. Fahrverbote können dann zu Ausfällen und Verzögerungen im Ablauf führen. Wenn aber alle Beteiligten die Vorschriften beherzigen und die Fahrweisen den Gegebenheiten anpassen, kommen die Fahrzeuge auch im Winter sicher ans Ziel.

Die Fahrer von Gefahrguttransporten müssen die Situation auf winterlichen Straßen nach eigenem Ermessen selbstständig beurteilen und bei schlechten Bedingungen den Lkw auf einer geeigneten Parkmöglichkeit abstellen.

Generell gilt in Deutschland und vielen anderen europäische Staaten: Der Fahrzeugführer darf laut §3 (1) StVO nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Handelt es sich um den Transport von gefährlichen Gütern, gelten strengere Regeln, sei es durch einschlägige Regelwerke oder durch interne Vorgaben. Die deutsche Straßenverkehrsordnung geht auch speziell auf Gefahrguttransporte ein, § 2 Abs. 3a Satz 5 der StVO ist unbedingt zu beachten. Dieser lautet sinngemäß: „Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und, wenn nötig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“ Erst wenn sich die Wetterlage entspannt, darf die Fahrt fortgesetzt werden. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen europäischen Staaten. Schätzen die Verantwortlichen eventuell auch mit beratender Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten einer Niederlassung die Witterungsbedingungen als besonders schlecht ein, verhängen sie einen Verlade-Stopp und informieren alle betroffenen Niederlassungen. Die Gefahrgut-Sendungen werden dann gar nicht erst verladen, die Ware verbleibt im Bedarfsfall beim Versender beziehungsweise in der Niederlassung.

Hätten Sie es gewusst? Schulungen zum Gefahrgutrecht und angrenzenden Rechtsvorschriften

DACHSER schult seine Fahrer und Gefahrgutbeauftragten in den Niederlassungen unter anderem speziell für diese Fälle, so dass die Sicherheit von Mensch, Tier, Umwelt und die Unversehrtheit des Eigentums anderer gewährleistet ist. Die Fahrer von Gefahrguttransporten müssen die Situation auf winterlichen Straßen nach eigenem Ermessen selbstständig beurteilen und bei schlechten Bedingungen den Lkw auf einer geeigneten Parkmöglichkeit abstellen. So kann der Winter ruhig kommen.

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Kontakt Christian Weber Corporate Public Relations