Verzögerung des Brexit - Was ist trotzdem zu beachten?
Wie bekannt wurde sind für den 12. Dezember 2019 vorgezogene Unterhauswahlen in Großbritannien angesetzt. Die EU hat zudem einer Verlängerung der Frist für den Brexit auf den 31.Januar 2020 zugestimmt. Somit ist die Gefahr eines No-Deal Brexit vorerst gebannt. Sollte vor dem 31.01.2020 eine Einigung über den ausgehandelten Vertrag erfolgen, so tritt die dann vereinbarte Übergangsfrist bis vorerst 31.12.2020 in Kraft.
Egal ob es sich jedoch um einen „weichen“ oder einen „harten“ Brexit handelt, eine Zollvollmacht der betreffenden Empfänger ist essentiell für die Abwicklung der Sendungen von und nach UK. Daher bitten wir unsere Kunden weiterhin ihre Empfänger darauf hinzuweisen uns die notwendige Zollvollmacht zu übermitteln.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.